Auf was wird die Abgeltungssteuer erhoben?
Die Abgeltungssteuer wird auf alle Einkünfte aus dem Kapitalvermögen sowie Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften erhoben.
- Besteuert werden alle Einkünfte aus dem Kapitalvermögen
- Zinsen und Dividenden aus Geldanlagen
- Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren
- Erträge aus Investment-Fonds
- Zertifikatserträge
- Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere bei Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
»Download der Eckpunkte zur Abgeltungssteuer, PDF (Finanzministerium der Bundesrepublik Deutschland)
»Hier können Sie weitere Informationen zu Geldanlagen ohne Abgeltungsteuer anfordern
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