Worauf wird die Abgeltungssteuer NICHT erhoben?
Nur wenig wird von der Abgeltungssteuer verschont:
- Erträge aus stillen Gesellschaften
- Partiarische Darlehen
- Darlehen im Privatvermögen bei Kapitalüberlassung zwischen nahe stehenden Personen
- Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften durch Immobilien
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
»Download der Eckpunkte zur Abgeltungssteuer, PDF (Finanzministerium der Bundesrepublik Deutschland)
»Hier können Sie weitere Informationen zu Geldanlagen ohne Abgeltungsteuer anfordern
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