Kapitalertragsteuer wird eine Quellensteuer auf Einkünfte aus Geldanlagen genannt. Sie wurde in Deutschland 1993 eingeführt und wird durch die Abgeltungssteuer abgelöst.
Die Kapitalertragsteuer kann als Vorauszahlungen der Steuer betrachtet werden, da die Zinsgewinne später mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden.
Mehr zur Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer
Kapitalertragssteuer
Folgende Seiten enthalten Kapitalertragssteuer im Text:








