Nichtveranlagung - Nichtveranlagungsbescheinigung
Die Jahresbescheinigungen, die die Kreditinstitute seit dem Jahr 2004 an die Kunden verschicken, entfallen. Nun erhalten die die Kunden statt dessen eine Steuerbescheinigung.
Es ist ratsam, diese in der ersten Zeit nach der Einführung der Abgeltungssteuer zu prüfen, da es sicher noch einige Fehler in den bürokratischen Systemen gibt.
Wer als Anleger über eine Nichtveranlagungsbescheinigung verfügen, kann seine Kapitalerträge auch ohne Steuerabzug einstreichen. Eine entsprechende Bescheinigung erhalten Anleger, deren Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags bleiben.
(2007 -> 7.700 Euro für Alleinstehende
und 15.401 Euro für Verheiratete)








