Verlustverrechnung

Verlust"

Anleger dürfen ab 2009 Verluste aus Kapitalvermögen nicht mehr mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnen.

Verluste aus Kapitalvermögen dürfen dann künftig nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden.

Gewinne und Verluste, die Anleger aus Aktiengeschäften generieren sind von dieser Verrechnungsmethode ausgenommen.

Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilsscheinen verrechnet werden.

Diese Regelung gilt für alle Aktien, die ab Januar 2009 erworben werden.

Hat der Anleger in einem Jahr Verluste, so hat er folgende Möglichkeiten:

Sie fordern von der Bank eine Bescheinigung über den Verlust an. Damit kann der Geld-Anleger dann in der Steuererklärung den Verlust geltend machen.

Diese Bescheinigung müssen Investoren jedoch bis spätestens 15.Dezember des laufenden Jahres beantragen. Geschieht dies nicht, kann auch das Kreditinstitut den Verlust auf das kommende Jahr übertragen.


Folgende Seiten enthalten Verlust" im Text: