Schon bis anhin war es in Deutschland sowie in vielen anderen europäischen Staaten üblich, anfallende Einkommensteuer auf Zinserträge direkt an den Quellen prozentual abzuziehen. Dies nennt man Kapitalertragsteuer. So führen Banken, Versicherungen oder Kapitalgesellschaften je nach Art der Einkunft eine Kapitalertragsteuer direkt ans Finanzamt ab. Die Kapitalertragsteuer kann als Vorauszahlungen der Steuer betrachtet werden, da Zinsgewinne später mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden.
Abgeltungssteuer umgehen, Kapitalertragssteuer sparen - Beratung + Vergleich
Höhe der Kapitalertragsteuer
- Kapitalertragsteuer auf Dividenden 20%
- Kapitalertragsteuer auf Zinsen 30%
- Kapitalertragsteuer für Tafelgeschäfte 35%
- Kapitalertragssteuer für Gewinnausschüttungen aus stillen Beteiligungen 25%
Diesen Prozentsätzen der Kapitalertragssteuer wird jeweils 5,5% Solidaritätszuschlag aufgerechnet.
Verhindern dieser Kapitalertragsteuer
Soll Kapitalertragsteuer nicht eingezogen werden, muss dies mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung erwirkt werden.
Auch ohne Kapitalertragsteuer keine Abgeltungssteuer zahlen - Beratung + Vergleich
Von Regen in die Traufe oder was sich durch die Abgeltungssteuer ändert
Am 31.12.2008 wird die Kapitalertragsteuer durch eine Abgeltungssteuer ersetzt. Dies mit weit reichenden negativen Folgen für Ihr Vermögen. Fast alle Anlageklassen verlieren deutlich an Nachsteuerrendite. Deshalb wird dringend empfohlen sein Vermögen, seine Geldanlage vor der Abgeltungssteuer zu schützen. Diese Abgeltungssteuer 2009 lässt sich mit raffinierten Geldanlagen umgehen sowie vermeiden, nützen Sie diese Chance.
Ich schütze meine Geldanlage vor Abgeltungssteuern – Beratung + Vergleich






