Inhaber einer Riester-Rente können sich zurücklehnen - bei ihnen greift die Abgeltungssteuer 2009 nicht. Alle Kapitalerträge werden pauschal mit 25 Prozent besteuert. Nicht betroffen die Riester-Rente, da sie der nachgelagerten Besteuerung unterliegt. Stiftung Warentest betont: Riester-Rente ist gewaltig im Vorteil. In der Einzahlungsphase fallen bei der Riester-Rente keine Steuern an, obwohl schon Erträge und Zinsen anfallen. Damit ist die Riester-Rente gewaltig im Vorteil. Nur die monatliche Rente wird später versteuert. „Diese Steuerstundung macht die Attraktivität von Riester aus, denn der Steuersatz eines Rentners liegt in den meisten Fällen unter den Sätzen von Berufstätigen“, so Altersvorsorge-Expertin der Stiftung Warentest, Susanne Meunier laut Tagesspiegel.damit wird die Riester-Rente wird durch Abgeltungssteuer 2009 erneut aufgewertetDie Nachfrage nach der Riester-Rente steigt und die Aufwertung im Rahmen der Abgeltungssteuer könnte der Riester-Rente erneut Zulauf bringen. Die Vorteile der Riester-Rente: Die Rendite ist durch Förderung sehr gut, die Rente ist Hartz-IV-sicher. Die Zulagen steigen an. Ab 2008 kann man mit einer Kinderzulage von 300 Euro im Jahr rechnen. Die Riesterrente ist flexibel. So ist die Altersvorsorge á la Riester-Rente spitze. Bei Veränderung der individuellen Lebensverhältnisse zeigt sich die Riester-Rente ebenso flexibel. Man kann die Beiträge zur Riesterrente aussetzen oder den Riester-Vertrag einfach wechseln. Riester-Rente kann auch für den Erwerb von Wohneigentum eingesetzt werden. Die Anpassungsfähigkeit von Riester-Verträgen für Bauherren und Immobilienerwerbern ist besonders interessant. Sie können nämlich das Riester-Vermögen mit anderen finanziellen Mitteln gemeinsam zum Kauf einsetzen. So beteiligt sich der Staat indirekt an der Wohneigentums-finanzierung. Dass Riester-Verträge problemlos gekündigt werden können, stellt einen weiteren Pluspunkt für die Altersvorsorge mit einem Riester-Produkt dar.
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